Krankenkassen

Bei Jugendlichen, die bei Therapiebeginn noch keine 21 Jahre alt sind, werden die Kosten für eine Therapie von allen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die Patientin/der Patient muss zunächst nur ihr/sein Versichertenkärtchen mitbringen, die ersten fünf Probestunden werden formlos abgerechnet. Kommt es im Anschluss an diese probatorische Phase zu einer längeren Behandlung, stelle ich einen Antrag bei der betreffenden Kasse; dafür muss die/der Jugendliche lediglich einmal eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, die/der den sogenannten Konsiliarbericht ausfüllt.

Bei spanischsprachigen Patientinnen und Patienten besteht in wenigen Einzelfällen auch bei Erwachsenen die Möglichkeit der Abrechnung mit der Krankenkasse. Leider gibt es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Psychotherapie in der Muttersprache.

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